» Inhalte und Ziele
Verbraucher sollen die freie Wahl haben, wo und mit welchen Teilen sie ihr Fahrzeug warten und reparieren lassen! Dieses Ziel verfolgt die europaweite „Right to Repair“ (R2R) Kampagne, die bereits im Herbst 2007 gestartet wurde und seitdem viele Unterstützer gewonnen hat. R2R wird themen- bzw. projektbezogen immer dann aktiv, wenn  wettbewerbspolitischen Belange der Branche etwa im Rahmen der europäischen Gesetzgebung tangiert werden.
 
Voraussetzung für die Wahlfreiheit der Verbraucher im Kfz-Aftermarket ist fairer Wettbewerb zwischen den gebundenen Teile- und Servicenetzwerken der Fahrzeughersteller (OEM) und den Akteuren des Independent Aftermarket (IAM). Unter Aftermarket versteht man den dem Fahrzeugkauf nachgeschalteten Markt. Dazu zählen etwa Ersatzteile sowie Wartungs- und Reparaturleistungen. Der Independent Aftermarket besteht aus Unternehmen, die unabhängig sind von den Vertriebsnetzen der Fahrzeughersteller, also z.B. unabhängige Ersatzteil-Großhändler und freie Werkstätten.

Damit die unabhängigen Marktbeteiligten am Wettbewerb teilnehmen können, bedarf es der Sicherung ihrer Lebensnerven.

Dazu zählen:
  • Der umfassende Zugang der IAM-Akteure zu den Reparatur- und Wartungsinformationen der Fahrzeughersteller.
  • Der Zugang der Mehrmarkenservicebetriebe zu allen Ersatzteilen der Fahrzeughersteller.
  • Die Möglichkeit der vertragsgebundenen Servicebetriebe, Ersatzteile im freien Markt zu kaufen.
  • Die Möglichkeit für die Teileindustrie, ihre Produkte direkt an den Aftermarket zu liefern und ihr Markenzeichen auch auf Fahrzeugherstellern zugelieferten Teilen anzubringen („Double-Branding“).
  • Die Definition des Begriffs „Originalersatzteil“ auf Grundlage der Teilequalität und nicht des Vertriebswegs der Teile.
Sie suchen?
© 2009 - 2020 GVA Gesamtverband Autoteile-Handel e.V.